Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Damen und Herren,
am 25. November 2016 debattierte der Landtag unter dem TOP 16 „Landesförderung für zivilgesellschaftliche Arbeit sichern“ die Auswirkungen einer späten Haushaltsberatung für Vereine, Verbände und Initiativen im Land Sachsen-Anhalt.
Damals wurde mit der Drucksache 7/642 festgestellt, dass die „Haushaltsbewirtschaftung auf der Grundlage von Artikel 94 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt und die Landesregierung im Zuge dieses Nothaushaltsrechts auch in der etatlosen Zeit alle Ausgaben leisten kann, die nötig sind, um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen“. Weiterlesen