Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Damen und Herren,
am 25. November 2016 debattierte der Landtag unter dem TOP 16 „Landesförderung für zivilgesellschaftliche Arbeit sichern“ die Auswirkungen einer späten Haushaltsberatung für Vereine, Verbände und Initiativen im Land Sachsen-Anhalt.
Damals wurde mit der Drucksache 7/642 festgestellt, dass die „Haushaltsbewirtschaftung auf der Grundlage von Artikel 94 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt und die Landesregierung im Zuge dieses Nothaushaltsrechts auch in der etatlosen Zeit alle Ausgaben leisten kann, die nötig sind, um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen“.
Mit viel Engagement und Durchhaltewillen der Träger und einer lösungsorientierten Kommunikation zwischen Vereinen und Politik konnte die Arbeit der Institutionen und vieler Projekte Anfang des Jahres auf vorläufiger Basis fortgesetzt werden.
Mit Beschluss des Haushalts am 3. März 2017 endete die Zeit des Nothaushaltes; Finanzminister André Schröder sprach im Landtag gar von einem „finanzpolitischen Frühling mit all seinen Wachstumskräften für dieses Land“.
Vom Frühling ist bei den Trägern im Trägerbündnis nicht viel zu spüren: Noch immer arbeiten die Vereine und Verbände auf Basis von Abschlagsbescheiden und vorzeitigem Maßnahmebeginn. Acht Wochen nach Beschluss des Haushaltes herrscht damit für die Träger haushaltspolitischer Winterschlaf und formal Unklarheit, ob und in welcher Höhe Projektförderung und institutionelle Förderung bewilligt werden. Klare Aussagen – auch zum weiteren Zeitverlauf oder einem Datum der rechtlich verbindlichen Bescheidung – werden seitens der Bewilligungsbehörden nicht getroffen.
Dazu kommt, dass der Haushaltsführungserlass und die globale Minderausgabe Mittel auch in unserem Arbeitsfeld sperrt – entsprechende Einsparungen wurden uns in der Kommunikation mit der Verwaltung bereits avisiert.
Nach der bangen Zitterpartie zum Jahreswechsel herrscht bei den Trägern im Bündnis Unverständnis, warum trotz erklärtem politischen Willen der Koalition und beschlossenem Haushalt keine rechtsverbindliche Zuweisung der Mittel erfolgt. Wir hatten die Koalitionsfraktionen im Januar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für uns als Träger eine schnelle Ausstellung der endgültigen Zuwendungsbescheide unmittelbar nach dem Beschluss des Doppelhaushaltes existenziell ist.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Damen und Herren,
allein die Vakanz zum Jahreswechsel wegen des Nothaushaltes war eine schwere Situation für die Vereine und Verbände. Arbeitsverträge wurden gekündigt, Angebote reduziert, ganze Strukturen standen infrage. Die in Vorständen und Projekten ehrenamtlich Engagierten, aber auch die Beschäftigten bei den Trägern haben trotzdem versucht, Zuversicht und Optimismus nicht zu verlieren. Wir haben für die Menschen in unserem Land, für unsere demokratische Zivilgesellschaft weiter verlässliche Arbeit geleistet – trotz aller Widrigkeiten.
Jetzt sind Sie gefragt, dass dies auch weiterhin geschehen kann. Wir brauchen die Sicherheit, dass wir uns auf die Koalition und ihren politischen Willen verlassen können.
Wir brauchen umgehend verbindliche Zuwendungsbescheide ohne Kürzungen.
Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.
fjp>media, Verband junger Medienmacher e.V.
ijgd LV Sachsen-Anhalt und Thüringen e.V.
Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V.
Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V.
Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen in Sachsen-Anhalt (LAGFA) e.V.
Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt e.V.
Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt e.V.
Miteinander – Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt e.V.